Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Firma AUFWÄRTS
Weidstrasse 4, 6343 Rotkreuz
Stand: 04.01.2018
Allgemeines, Geltungsbereich
1) Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Verkaufsabschlusses mit der Firma AUFWÄRTS. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von AUFWÄRTS erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2) Unseren AGB’s entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen anerkennen wir nur, falls wir diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt haben.
3) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen des OR und der SIA.
Vertragsabschluss
1) Alle Angebote der Firma AUFWÄRTS sind freibleibend, bis der Kunde eine Auftragsbestätigung erhalten hat.
2) Die rechtlichen Grundlagen zum Angebot gelten alle SIA Normen, insbesondere die SIA Normen 118, 251, 253 und 118/253.
3) Nach Bestelleingang bei der Firma AUFWÄRTS erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, in welcher Lieferumfang, Verkaufspreis, Zahlungsmodus, Lieferzeit und Lieferort sowie allfällige zusätzliche Spesen (z. B. bei Auslandlieferung Zoll etc.) verbindlich festgehalten sind.
4) Allfällige Abweichungen zur AGB der Firma AUFWÄRTS sind nur gültig, wenn sie von der Firma AUFWÄRTS unterzeichnet und dem Werkvertrag als integrierender Bestandteil beigelegt sind.
Auslieferung der Ware
Bei Lieferungen an den Kunden werden die Transportkosten separat offeriert und verrechnet. Die Ware wird durch uns transportgerecht verpackt. Das Transportrisiko kann bei Wunsch zusätzlich versichert werden.
Lieferfrist
1) Die Lieferfrist für Parkett-Treppentritte beträgt ca. 10 Arbeitstage ab Parkettanlieferung des Kunden, Massklarheit und Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Lieferzeiten werden bei Auftragseingang bestätigt.
2) Die Lieferfrist für Massivholz-Treppentritte beträgt ca. 4 Wochen ab Massklarheit und Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Lieferzeiten werden bei Auftragseingang bestätigt.
3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Brand, Streik, behördliche Anordnungen, Probleme bei Zulieferern) hat die Firma AUFWÄRTS nicht zu vertreten. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
4) Liefer- und Leistungsverzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, müssen zeitgerecht gemeldet werden. Mehrkosten in Zusammenhang mit dieser Terminverzögerung können von der Firma AUFWÄRTS dem Auftraggeber verrechnet werden.
Montagebedingungen
Die Baustelle muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen. Der Auftraggeber hat kostenlos zur Verfügung zu stellen:
- Erforderliche Gerüste
- Baukrane
- Ab 4 Stockwerken (inkl. Erdgeschoss) einen Aufzug
- Elektro-Steckdosen innerhalb von 50 m von der Montagestelle
- Licht
- Einen geeigneten abschließbaren Raum für das Montagematerial
- Einen geeigneten Lagerplatz für angelieferte Bauteile
Terminverschiebungen und Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung dieser Anforderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wartezeiten und zusätzliche Kosten werden mit CHF 85.00 pro Stunde und CHF 0.70 pro Kilometer verrechnet.
Zahlungsbedingungen
1) Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
2) Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Es werden 5 % Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet:
- 1. Mahnung: CHF 30
- 2. Mahnung (10 Tage überfällig): zusätzliche CHF 60 (total CHF 90)
- 3. Mahnung (20 Tage überfällig): zusätzliche CHF 90 (total CHF 180)
Falls nach 30 Tagen keine Zahlung erfolgt, werden rechtliche Schritte (Betreibung, Handwerkerpfandrecht) eingeleitet. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
3) Abzüge sind nur zulässig, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AUFWÄRTS bewilligt wurden.
4) Das Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel steht.
5) Kunden, die wiederholt gemahnt werden, können verschärfte Zahlungskonditionen erhalten.
Abnahme
1) Der Kunde muss die Ware bei Entgegennahme sofort prüfen.
2) Reklamationen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich an AUFWÄRTS zu richten.
3) Bei Montagearbeiten wird nach Abschluss ein Abnahmeprotokoll erstellt. Falls der Auftraggeber an der Abnahme nicht teilnimmt, gilt das Werk nach 3 Tagen als abgenommen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Firma AUFWÄRTS.
Garantie
Holz ist ein Naturprodukt mit wachstumsbedingten Unregelmäßigkeiten. Farbdifferenzen, Rissbildungen oder Passungenauigkeiten sind materialbedingt und kein Reklamationsgrund.
Geölte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Ebenso kann Holz durch Licht- oder Sonneneinstrahlung nachdunkeln oder aufhellen. Diese natürlichen Veränderungen stellen keine Mängel dar und sind von der Garantie ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Firma AUFWÄRTS.